DoI Lösung des Problems

Sind Sie jedoch Bauingenieur/Architekt und Handwerksmeister, können Sie auf die Techniker verzichten. Ansonsten sollten Sie die Baubeschreibung, auch wieder zu Ihrem Vorteil, von erfahrenen Technikern (eben Meister und Ingenieure) prüfen lassen.

Wir haben leider schon zu viele "Dramen" erlebt, die aus leichtfertiger Unterzeichnung eines Vertrages entstanden sind. So sind uns oft selbst bei klaren Mängeln die Hände gebunden, weil der Vertrag einfach keine Handlungsmöglichkeit läßt. Familien mußten schon bei Verwandten wohnen und ihre Möbel auslagern, weil eben das Haus nicht rechtzeitig fertig war, die Wohnung aber schon gekündigt.

Es sind Häuser mit Mängeln übergeben worden, deren Beseitigung bis zu 20.000 Euro kosteten. Einbehalten waren aber nur 2.000 Euro.

Gerichtsprozesse sollten vermieden werden. Auf hoher See und vor Gericht......
Vor Gericht bekommen Sie auch kein Recht, sondern ein Urteil. Wenn es nicht vorher zu einem Vergleich kommt. Zeit, Nerven und Geld kostet es immer.

Ersparen Sie sich das, wir helfen Ihnen dabei. Sobald diese "Hürde" genommen ist, geht es weiter mit der Finanzierung und der Baubegleitung



SVG-Bau
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