Die Baubeschreibung
Nun gehört zum Vertrag aber auch eine Baubeschreibung, die eher technischer Natur ist und daher weniger in das Sachgebiet des Juristen fällt. Dafür bieten wir Ihnen unseren Sachverstand und unsere Erfahrungen zur Überprüfung der technischen Aspekte an. So steht zum Beispiel gerne in Bauverträgen, daß der Preis bis Bodenklasse 4 geht. Was aber, wenn Bodenklasse 5 oder gar 6 (Fels) vorliegt? Ist der Mehrpreis genannt?
Was ist eine Dachabdichtung nach DIN? Es gibt dort keine DIN, die maßgebend ist (außer für die Materialien), sondern Fachregeln. Und so gibt es viele Dinge, die nur der technische Fachmann erkennen kann.
Ähnliches gilt für Kellerabdichtungen. Da gibt es zwar eine DIN (z.B. DIN 18195), nur unterscheidet die in Lastfälle. Oft steht in der Baubeschreibung "Abdichtung gegen Bodenfeuchte nach DIN". Nur kommt der (Last-)Fall Bodenfeuchte - in der DIN "nichtstauendes Sickerwasser" - extrem selten vor.
Wenn Sie also selber Jurist sind, brauchen Sie natürlich höchstens noch den Techniker. Vorausgesetzt, Ihr Spezialgebiet ist das Bau- bzw. Architektenrecht. Ansonsten sollten Sie Ihren Vertrag VOR der Unterschrift von einem erfahrenen Baurechtler prüfen lassen, der zu Ihrem Vorteil arbeitet.
Was ist eine Dachabdichtung nach DIN? Es gibt dort keine DIN, die maßgebend ist (außer für die Materialien), sondern Fachregeln. Und so gibt es viele Dinge, die nur der technische Fachmann erkennen kann.
Ähnliches gilt für Kellerabdichtungen. Da gibt es zwar eine DIN (z.B. DIN 18195), nur unterscheidet die in Lastfälle. Oft steht in der Baubeschreibung "Abdichtung gegen Bodenfeuchte nach DIN". Nur kommt der (Last-)Fall Bodenfeuchte - in der DIN "nichtstauendes Sickerwasser" - extrem selten vor.
Wenn Sie also selber Jurist sind, brauchen Sie natürlich höchstens noch den Techniker. Vorausgesetzt, Ihr Spezialgebiet ist das Bau- bzw. Architektenrecht. Ansonsten sollten Sie Ihren Vertrag VOR der Unterschrift von einem erfahrenen Baurechtler prüfen lassen, der zu Ihrem Vorteil arbeitet.