Praxisbeispiele
Alle Fälle kommen aus der Praxis. Es handelte sich meist um Gerichtsgutachten.
Fall 1:
In einem neuen Einfamilienhaus regnet es durch. An dem Ziegeldach sind keine für den Laien sichtbare Mängel vorhanden. Nun lautete die falsche Frage im Beweisbeschluß:
"Stimmt es, daß es in das Haus xxx-Str. xx in xxx reinregnet?"
Können Sie sich denken, was passierte?
Der Ortstermin wird ja mindestens 14 Tage vorher festgelegt. Wie es der Zufall wollte, regnete es natürlich nicht. Damit konnte es es auch nicht reinregnen. Prozeß verloren.
Aber was sollten wir den schreiben? Es fehlte einfach der Zusatz "bei Regen und Wind".
Die richtige Frage wäre gewesen: "Entspricht der Anschluß der Dachdeckung an den Kamin den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks? Kommt es dadurch zu Undichtigkeiten?" In diesem Falle wäre das Wetter völlig gleichgültig gewesen. Der Mangel ist ohnehin (für den Fachmann) offensichtlich da.
Fall 2:
Ein Keller ist ständig feucht und bereits verschimmelt. Die falsche Frage lautete: "Ist der Keller feucht?"
Als dieser Keller besichtigt wurde, herrschte eine wochenlange Trockenheit. Der Teich, aus dem dieses Wasser kam, war verdunstet. Der Keller war verschimmelt (aber nicht gefragt). Die Messungen der Bauteilfeuchte ergaben erwartungsgemäß nichts besonderes. Also lautet die Antwortet auf die Beweisfrage: "Nein". Prozeß verloren
Die Frage richtig formuliert:
"Entspricht die Abdichtung des Kellers den Vorgaben der DIN 18195, Teil 6, Absatz 8?"
Hier hätte die Antort auch "Nein" gelautet. Das heißt, der Mangel ist vorhanden. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob der Keller feucht ist oder nicht. Prozeß gewonnen.
Fall 3:
Zwischen zwei Häusern mit Steildach befindet sich eine Garage. In diese tropft es bei Regen herein.
Die falsche Frage lautete: "Überdeckt die Unterspannbahn aus dem Steildach die Flachdachabdichtung an allen Stellen um mindestens 8 cm?"
Das tat sie, allerdings genau verkehrt herum. Das Wasser aus dem Steildach wurde nicht auf, sondern unter die Dachabdichtung geleitet. Aber ob richtig herum oder nicht, war ja nicht gefragt. Hätte das im Gutachten gestanden, wäre es für ungültig erklärt worden, eben weil es eine Antowrt auf eine nicht gestellte Frage ist. Prozeß verloren.
Die richtige Frage wäre gewesen: "Überdeckt die Unterspannbahn aus dem Steildach die Abdichtung der Garage gemäß den Fachregeln, so daß gewährleistet ist, daß anfallendes Wasser sicher abgeleitet wird?"
Fall 4:
Hier ist die Frage nicht einmal falsch gestellt, sondern schlichtweg nicht präzise genug. Da der Fall sowohl juritsisch wie auch technisch kompliziert ist, wird er hier stark vereinfacht dargestellt.
Die unvollständige Frage lautete: "Sind Undichtigkeiten der Dampfsperre ursächlich für die Tropfenbildung in Raum 2 b?"
Nun lautete die zwar richtige, aber eben auch unvollständige Antwort des Gerichtsgutachters: "Es sind möglicherweise Fehlstellen vorhanden, die ursächlich für die Tropfenbildung sind."
Als Empfehlung ergab sich daraus ein Komplettabriß des Daches.
Die tatsächliche Ursache war aber nicht eine defekte Dampfsperre, sondern eine gänzlich fehlende Dampfsperre in einem Teilbereich von wenigen Quadratmetern. Dies wurde erst später von privat beauftragten Gutachtern (uns nämlich) festgestellt.
(Dazu wurden Wärmebildkameras eingesetzt, Temperaturlogger und Berechnungsverfahren)
... wird fortgesetzt ......
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