Der Vertrag
Bevor Sie einen Vertrag (Notarvertrag, Kaufvertrag etc.) unterschreiben, an den Sie fortan gebunden sind, sollten Sie diesen überprüfen lassen. Verfallen Sie nicht dem weitverbreiteten Irrtum, daß der Notar ja schon für die Richtigkeit sorgt. Das tut er, jedoch nur nach juristischen Vorgaben - er kümmert sich jedoch nicht unbedingt um Ihre Vor- oder Nachteile.
Gerne wird unterschrieben, daß der Fertigstellungstermin auf einem bestimmten Tag oder eine bestimmte Woche festgelegt ist. Viele kündigen nach diesem Datum ausgerichtet Ihre Wohnung. Nur, was passiert, wenn das Haus zu dem vereinbarten Termin nicht fertiggestellt ist? Steht im Vertrag auch, was dann passiert?
Was muß denn im Vertrag stehen? Das können, wollen und dürfen wir als Techniker nicht beantworten (§1 Rechtsberatungsgesetz). Aus diesem Grunde kooperieren wir mit Baurechtsanwälten. Diese können entweder ein Erstgespräch führen oder eine komplette Vertragsprüfung durchführen.
Die Baubeschreibung
Nun gehört zum Vertrag aber auch eine Baubeschreibung, die eher technischer Natur ist und daher weniger in das Sachgebiet des Juristen fällt. Dafür bieten wir Ihnen unseren Sachverstand und unsere Erfahrungen zur Überprüfung der technischen Aspekte an. So steht zum Beispiel gerne in Bauverträgen, daß der Preis bis Bodenklasse 4 geht. Was aber, wenn Bodenklasse 5 oder gar 6 (Fels) vorliegt? Ist der Mehrpreis genannt?
Was ist eine Dachabdichtung nach DIN? Es gibt dort keine DIN, die maßgebend ist (außer für die Materialien), sondern Fachregeln. Und so gibt es viele Dinge, die nur der technische Fachmann erkennen kann.
Ähnliches gilt für Kellerabdichtungen. Da gibt es zwar eine DIN (z.B. DIN 18195), nur unterscheidet die in Lastfälle. Oft steht in der Baubeschreibung "Abdichtung gegen Bodenfeuchte nach DIN". Nur kommt der (Last-)Fall Bodenfeuchte - in der DIN "nichtstauendes Sickerwasser" - extrem selten vor.
Wenn Sie also selber Jurist sind, brauchen Sie natürlich höchstens noch den Techniker. Vorausgesetzt, Ihr Spezialgebiet ist das Bau- bzw. Architektenrecht. Ansonsten sollten Sie Ihren Vertrag VOR der Unterschrift von einem erfahrenen Baurechtler prüfen lassen, der zu Ihrem Vorteil arbeitet.
Die Lösung des Problems
Sind Sie jedoch Bauingenieur/Architekt und Handwerksmeister, können Sie auf die Techniker verzichten. Ansonsten sollten Sie die Baubeschreibung, auch wieder zu Ihrem Vorteil, von erfahrenen Technikern (eben Meister und Ingenieure) prüfen lassen.
Wir haben leider schon zu viele "Dramen" erlebt, die aus leichtfertiger Unterzeichnung eines Vertrages entstanden sind. So sind uns oft selbst bei klaren Mängeln die Hände gebunden, weil der Vertrag einfach keine Handlungsmöglichkeit läßt. Familien mußten schon bei Verwandten wohnen und ihre Möbel auslagern, weil eben das Haus nicht rechtzeitig fertig war, die Wohnung aber schon gekündigt.
Es sind Häuser mit Mängeln übergeben worden, deren Beseitigung bis zu 20.000 Euro kosteten. Einbehalten waren aber nur 2.000 Euro.
Gerichtsprozesse sollten vermieden werden. Auf hoher See und vor Gericht......
Vor Gericht bekommen Sie auch kein Recht, sondern ein Urteil. Wenn es nicht vorher zu einem Vergleich kommt. Zeit, Nerven und Geld kostet es immer.
Ersparen Sie sich das, wir helfen Ihnen dabei. Sobald diese "Hürde" genommen ist, geht es weiter mit der Finanzierung und der Baubegleitung
SVG-Bau
Sachverständigengemeinschaft Bauwesen, Ingenieure und Sachverständige
02191 937311
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