Bekannte Probleme

Das bekannteste Problem zwischen Mieter und Vermieter dürfte wohl der Schimmel in der Wohnung sein.
Hier kommt es immer wieder zum Streit darüber, ob der Schimmel durch Baumängel entsteht oder durch falsches Verhalten. Das falsche Verhalten wird oft mit falschem Lüften gleichgesetzt.
 
An dieser Stelle soll erst einmal differenziert werden:
  • Baumängel können Undichtigkeiten der Fassade, des Dach es oder des Kellers sein, aber auch unzureichende Wäörmedämmung bzw. Wärmebrücken. Insbesondere nach Sanierungen mit Verbesserung der Wärmedämmung kann durch falsche Planung ein Baumangel entstehen, der zu Schimmel führt.
  • Falsches Lüften ist meistens nicht zu weniges Lüften, sondern falsches Heizverhalten.
Mehr dazu hier.
 
Ohne genauere Untersuchung führt der Streit ins uferlose. Oft werden Rechtsanwälte eingeschaltet, ohne daß die Ursache überhaupt bekannt ist. Ohne Hilfsmittel wie Datenlogger, Infrarotkamera, Feuchtemeßgeräte etc. ist eine Ursachenermittlung gar nicht möglich. Hier sollten sich beide Parteien auf einen  neutralen Sachverständigen einigen, der sich nicht um das Rechtliche kümmert, sondern lediglich neutral und sachlich die Ursache erkundet und die Lösungsmöglichkeiten ermittelt.
 
 
Auch Wohnungsübergaben führen oft zu Streitigkeiten. Die rechtliche Seite kann und darf nicht von technischen Sachverständigen übernommen werden, wohl aber die neutrale Dokumentation. So haben beide Seiten "etwas in der Hand".
 
Zu hohe Heizkosten sind ebenfalls oft Grund für Auseinandersetzungen. Hier kann meßtechnisch festgestellt werden, ob der Mieter seinen Verbrauch durch bestimmte Maßnahmen senken kann, oder ob bauliche Veränderungen/Sanierungen sinnvoll sind. Dies entsprcht dann im Wesen einer Energieberatung. Die Verbesserung der Wärmedämmung und die Beratung selbst wird in bestimten Fällen gefördert. Details siehe Bafa.
 
Bei Fragen rufen Sie uns einfach an: 02191 9373 -43.
Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Die Preise für die notwendigen Untersuchungen richten sich nach dem Aufwand. Soweit die Problemstellung und der Aufwand bekannt ist, können Pauschalen vereinbart werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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