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Abnahme |
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Sie stehen kurz vor der Bauabnahme Hier ist Vorsicht geboten - Beweislastumkehr!
Dies bedeutet, dass Ihnen Ihr Vertragspartner vor der Abnahme Mangelfreiheit nachweisen muß. Nach erfolgter Abnahme müssen Sie die Mängel beweisen! Hinweis und Grund zur Vorsicht: Eine so genannte stillschweigende Abnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann auch dann erfolgen, wenn der Bauherr das Gebäude in Gebrauch nimmt (hier: konkludentes Verhalten). Für alle weiteren Rechtsauskünfte empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu konsultieren!
Vorsicht bei nicht erkannten Mängeln
Vor der Abnahme müssen Sie den Mangel als solchen erkennen und richtig anzeigen. Gerade in Hinsicht auf die letzte, noch zu zahlende Rate, ist dies ein entscheidender Faktor. Zur Erkennung einiger Mängel (Feuchte zu hoch, Wärmebrücken, Schichtdicke zu dünn etc.) sind jedoch spezielle Messgeräte erforderlich. Diese sind jedoch mesit teurer als die Beauftragung eines unabhängigen(!) Fachmannes.
Spätestens jetzt brauchen Sie fachkundige Begleitung
Zwar beginnt nach der Abnahme meist die Gewährleistung, aber dann müssen Sie den Mangel beweisen und eventuell sind dann schon alle Raten bezahlt; einfacher wird es dadurch bestimmt nicht. Achtung: Eine Abnahme ist eine Abnahme, auch bei Mängeln!
Abnahmeprotokoll
Hier müssen alle bekannten aber auch vermuteten (!) Mängel eingetragen werden. Hierbei hilft Ihnen nicht nur der technische, sondern auch der juristische Fachmann. Was Sie kennen müssen, um eine Abnahme sicher durchführen (oder auch ablehnen) zu können:
a) Relevante Normen (DIN 1053, DIN 18195, DIN 4095, DIN 1052, DIN 18202 ff., usw.) b) So auch „Stand der Technik“ und „Anerkannte Regeln der Technik“ c) Geschuldete Leistung (Jura) d) Vereinbarte Beschaffenheit (Jura) e) Übliche Beschaffenheit (Jura)
Verweigerung der Abnahme
Das ist möglich - und nach unserer Erfahrung: leider "fast" immer nötig! Ob es sich nun um technische Mängel, nicht erbrachte Leistungen, fehlende Fertigstellung oder ähnliches handelt, nehmen Sie in jedem Fall fachkundige Beratung und Begleitung in Anspruch! Hinweis: Falls Sie keine durchgehende Qualitätskontrolle auf Ihrer Baustelle hatten, kann selbst ein "Profi" mögliche Mängel nicht mehr unfassend erkennen. Auch hier gilt wieder: Je nach Situation brauchen Sie einen Juristen oder einen Gutachter bzw. Sachverständigen, in der Regel jedoch beide. Daran werden Sie im Negativfall leider nicht mehr vorbei kommen. Lesen Sie auch "Juristische Beurteilung"
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Nanu !!
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