Mängel

Sie stellen als Bauherr nach der Abnahme Mängel fest!

Sie haben Mängel erkannt!Nehmen wir als Beispiel einfach Schimmel oder aber auch eine schleifende Tür. Und nun? Sie zeigen die Mängel an. Aber wem und in welcher Form? Wie bewerten Sie die Mängel? Wie beweisen Sie die Mängel?

Wer sonst außer einem Rechtsanwalt kann das rechtssicher?!

Nur muss sich der Jurist als "Nicht-Techniker" auf Ihren Sachverstand und auf Ihre technischen Nachweise (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik etc.) verlassen.

Ein guter Jurist wird sich darauf nicht einlassen

Die Einschaltung von Fachleuten ist zwingend erforderlich, damit sich diese die Situation vor Ort ansehen. Es ist durchaus möglich, dass der Mangel gar kein Mangel ist (z.B. eine schiefe Wand befindet sich innerhalb zulässiger Toleranzen), oder das dieser Mangel den "Streit" nicht wert ist (Streitwert: 30 Euro; Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten: 3.000 Euro).

Oder aber: Es sind noch viel mehr (unentdeckte) Mängel vorhanden!

Der privat beauftragte Sachverständige darf diese Mängel auch aktiv suchen. Der vom Gericht öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige darf dies nicht! In diesem Fall erfolgt die Begutachtung ausschließlich nach den ihm (vom Gericht) gestellten Fragen. Aktive Mangelsuche ist im selbständigen Beweisverfahren nicht zulässig. Der privat beauftragte Sachverständige fertigt dann einen Bericht an, in dem die Mängel dokumentiert und die hierfür geltenden Regeln der Technik gegenüber gestellt sind.Ab jetzt übernimmt der Rechtsanwalt, mit dem Bericht „bewaffnet“, die weiteren Schritte.




Laienhaftes Mauerwerk)

unentdeckte Mängel

Typische – unentdeckte – Mängel in der Bauphase:

Kellerabdichtung fehlerhaft (DIN 18195 nicht beachtet),

Hohlkehle falsch

Falsche oder fehlerhafte Bewehrung

Zu geringe Betonüberdeckung

Falsche Nachbehandlung des Betons

Überbindemaß des Mauerwerks nicht eingehalten

Wärmebrücken zwischen Keller und EG

Fehlerhafte Drainage (gelbe Rohre)

Fenstereinbau fehlerhaft und nicht luftdicht/winddicht

WDVS (Wärmedämmverbundsystem) falsch befestigt

Fehlende Mineralwoll-Lamellen

Fehlende oder falsche Z-Folie

Fehlender oder falscher Sockelputz

Falsche Perimeterdämmung

Leitungen über Kreuz verlegt (Höhe überschritten)

Fehlende Dehnfugen im Estrich

Keine Prüfung der Belagreife (CM-Methode)

Keine Druckprüfung

Kein Aufheizprotokoll

Holz zu feucht eingebaut (> 18 %)

Windrispen falsch befestigt

Wärmedämmung Dach falsch eingebaut

Luftdichtigkeit nicht (dauerhaft) hergestellt

Rolladen-Kasten falsch eingebaut

Wärmedämmung entspricht nicht der Wärmeschutzberechnung etc.




verdeckter Mangel