Hausverbot

Sie kommen nach der Mängelrüge nicht ins Haus!

Typische Situation: Der Bauträger, Fertighaushersteller oder Architekt, bestreitet Mängel und fordert Geld. Falls Sie dieses verwehren, lässt man Sie nicht ins Haus.

Wichtiger Hinweis:

Informationen und Details zu diesem Thema können nur erfahrene Rechtsanwälte erläutern!
Wir, als Ingenieur- und Sachverständigengemeinschaft, können und dürfen dies nicht und verweisen in diesem Zusammenhang auf § 1 Rechtsberatungsgesetz!
Hier können wir Ihnen nur einen kurzen Überblick aufzeigen und unsere Erfahrungen weitergeben. Für alle "juristischen" Fragestellungen arbeiten wir bundesweit mit Anwälten und Kanzleien zusammen, die sich auf dem Gebiet des Baurechts spezialisiert haben.

Wie kam es dazu?

Der übliche Fall ist, daß man feststellt: „Ups! Die Kosten für die Mangelbeseitigung betragen ca. 40.000,-- Euro, die Abschlußrate hat aber nur eine Höhe von 7.500,-- Euro.“
Bei dreifachem Druckzuschlag (von Gerichten vorgegeben) würde dies bedeuten, dass der Bauherr 3 * 40.000 .-Euro = 120.000,-- Euro einbehalten dürfte und er könnte daher die letzte Rate entsprechend einbehalten. Das weiß der Vertragspartner (der jetzt zum Antragsgegner wird) auch und wird dem Bauherren, eventuell mit den Mitteln "Hausverbot und Baustopp“, unter Druck setzen, um auch die letzte Rate in voller Höhe zu bekommen.

Warum wird so gehandelt?

Weil alle am Bau Beteiligten wissen, dass die Finanzierungen meist viel zu knapp bemessen sind. Es wird darauf gesetzt (leider oft erfolgreich), daß der Bauherr einfach nicht genug Geld hat, um seine Rechte in Anspruch nehmen zu können. Als Bauherr benötigen Sie jetzt einen Rechtsanwalt für den juristischen Weg und einen privaten Sachverständigen, der die Mängel dokumentiert (wenn nicht bereits geschehen).

Was können Sie dagegen tun?

In einigen Fällen bleiben oftmals nur 2 Möglichkeiten:
1. Die Rate komplett für einen mit Mängel behafteten Bau überweisen. Das größte Risiko ist dann für Sie, dass Ihr Eigenheim innerhalb kürzester Zeit durch die Mängel unbewohnbar und unverkäuflich wird oder werden kann.

2. Über Rechtsanwalt und Sachverständige Ihre Rechte in Anspruch nehmen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Vergessen Sie dabei eine Rechtsschutzversicherung. Es gibt keine mehr, die solche Fälle versichert. Bei einem Beratungsgespräch können wir mit Ihnen einen Lösungsweg erarbeiten und auch die voraussichtlichen Kosten hierfür nennen.

Wie konnte es dazu kommen?

Der Grund ist einfach: Es wurde an der falschen Stelle gespart.
Mit einer Vertragsprüfung, vor der Unterzeichnung, sowie einer baubegleitenden Qualitätssicherung mit Kontrolle der einzelnen Arbeitsschritte (Beton, Mauerwerk, Abdichtung, Dach etc.) wäre das nicht passiert. In Verbindung mit einem guten Rechtsanwalt wäre viel früher (rechtssicher!) Geld einbehalten worden.

Es tut uns leid!

Wir als SVG-Bau könnten ja noch auf dem „Prinzip Hoffnung“ arbeiten. Das heißt: Es wird erst ein Honorar fällig, wenn der Prozess gewonnen ist. Aber finden Sie mal einen Rechtsanwalt, der so etwas macht; mal abgesehen davon, dass er es nicht darf.




böses Vorzeichen