Maßhaltig ?

Die Bauabnahme hat bereits stattgefunden
Hier ist Vorsicht geboten - Beweislastumkehr!
Dies bedeutet, dass Sie nach erfolgter Bauabnahme Ihrem Vertragspartner Mängel beweisen müssen!
Im übrigen beginnt nach der Bauabnahme in der Regel die Gewährleistungsfrist des Auftragnehmers.

Mängel nach der Abnahme, was nun?
Zwar beginnt nach der Abnahme meist die Gewährleistung, aber jetzt müssen Sie den Mangel beweisen!
Dazu müssen Sie einen Mangel aber erst einmal als solchen erkennen und dokumentieren. Zur Erkennung einiger Mängel (Feuchte zu hoch, Wärmebrücken, Schichtdicke zu dünn etc.) sind jedoch spezielle Messgeräte erforderlich und die Ursachenforschung kann aufwendig sein.

Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, können Sie über das eingestellte Formular (PDF-Datei - Adobe® Reader® erforderlich! Wird zur Zeit überarbeitet), unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufnehmen. Sollten wir aufgrund Ihrer Angaben erkennen, dass weitere Schritte erforderlich sind (z.B. Dokumentation vor Ort, Gutachten, etc.), informieren wir Sie umgehend und teilen Ihnen auch die anfallenden Kosten mit.

Bevor Sie weitere Schritte unternehmen beachten Sie bitte folgende Punkte:

Verdeckte“ Mängel
Die im Volksmund so genannten „verdeckten“ oder „versteckten“ Mängel sind in der Jura etwas ganz anderes, als das Wort vermuten lässt. Sie gelangen jetzt in einen Bereich, in dem Sie kaum noch ohne juristischen Rat weiter kommen. Für alle juristischen Fragestellungen arbeiten wir bundesweit mit Anwälten und Kanzleien zusammen, die sich auf dem Gebiet des Baurechts spezialisiert haben.

Restzahlung
Oft sind nur wenige Prozent (3 bis 5 %) als Restzahlung vereinbart, alles andere muss vor der Übergabe/Abnahme bezahlt werden.
Was aber, wenn die Mangelbeseitigung oder die Restarbeiten diese Summe überschreiten?
Warum sollte sich jemand die Mühe machen, für 5.000 Euro Restzahlung die Nachbesserungs- oder Fertigstellungsarbeiten im Wert von 20.000 Euro auszuführen?

Leitfaden
Was nun?
Mängel feststellen lassen und mit ihnen leben?
Wenn Sie die Mängel schon kennen, müssen Sie diese immer noch beweisen. Was ist, wenn Ihr Auftragnehmer die bewiesenen Mängel nicht abstellt oder Restarbeiten nicht ausführt?
Sie werden ohne Unterstützung in technischer und juristischer Hinsicht nicht weiter kommen. Beides ist kalkulierbar und in unverbindlichen Beratungsgesprächen werden Ihnen Möglichkeiten zur Lösung Ihres Problems aufgezeigt.









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