Kosten Gutachter

Was kosten eigentlich Gutachter? hier aufgeführt.

Welche Gutachter überhaupt?
Es sollte schon unterschieden werden, welche Art von Gutachtern gemeint ist und was der Zweck der Sache ist.
Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt und daher darf sich jeder so nennen! Dann gibt es noch:
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige! Die wiederum kommen entweder von der Handwerkskammer (HWK) für ein bestimmtes Gewerk (z.B. Dach, Mauerwerk, Fenster etc.) oder von der Industrie- und Handelskammer (IHK). Sachverständige von der IHK sind manchmal Architekten, die für alles zuständig sind, oder eben auf ein bestimmtes Gebiet (z.B. Schallschutz) spezialisiert.
Dann gibt es noch die privaten (freien) Sachverständigen.

Private Sachverständige
Die Qualifikation in Form von irgendwelchen Titeln oder gar EU-Zertifizierungen (überteuerter Wochenendkurs) ist NICHT maßgebend. Auch ein Diplom-Ingenieur, ein Meister oder ein Doktor haben einen Titel und können trotzdem auf bestimmten Gebieten völlig unfähig sein.
Andererseits kann jemand ohne Titel soviel Erfahrung am Bau haben, daß ihm auch ein Prof. Dr. XYZ mit allen möglichen akademischen Titeln nicht das Wasser reichen kann. (Das ist übrigens eine der Hauptaufgaben der SVG-Bau: fähige Leute zu finden).
Merke: der private Sachverständige muss was von seinem Fach verstehen, Titel braucht er nicht.

Stundenlöhne, Vertragsart
Eine der am meisten unterschätzten Fallen sind Stundenlohnverträge! Auch und gerade bei Gutachtern und Sachverständigen.
Sogar die Musterverträge von scheinbar (bzw. sogar anscheinend) seriösen Vereinen bergen diese Fallen! Denn hier wird ein Stundenlohn vereinbart, ohne zu wissen, wie viele Stunden denn wirklich „verbraucht“ werden. Zwar wird ein voraussichtlicher (!) Betrag genannt, aber der ist nicht bindend. Sie unterschreiben blind!
Es ist nicht der "billiger", der 65,-- Euro/h verlangt statt 130,-- Euro/h!
Denn was nutzt ein niedriger Stundenlohn, wenn dann mehrere 100 Stunden abgerechnet werden, obwohl nur 6 Stunden geschätzt wurden? Was ist teurer: 100 h x 65,-- Euro/h oder 4 h x 130,-- Euro/h?

Lösung:
Wir haben dafür eine abgewandelte Vertragsart entwickelt, welche nur für die SVG-Bau gilt. So sieht es bei uns aus:

1. Pauschale für Anfahrt und Besichtigung sowie Kurzbeurteilung je nach Entfernung
2. Angebot auf Basis des geschätzen Angebotes
3. Bei Ablehnung des Angebotes (was auch durch uns geschehen kann, weil es sich für SIE nicht lohnt!) wird nur die Pauschale fällig.



Vom Gericht bestellte Sachverständige
Hier gelten andere Regeln.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Hier sind nur die Sachverständigen gemeint, die in einem selbständigen Beweisverfahren vom Gericht bestellt werden. Diese Kosten werden vom Gericht festgelegt und können von 500,-- bis 10.000,-- Euro reichen.
Mehr dazu können Sie in der Rubrik "Jura und Technik" nachlesen.
Hier kann man keine Anhaltspunkte geben, weil es selbst uns manchmal ein Rätsel ist, wie die Gerichte auf diese Summen kommen.
Letztendlich ist der Aufwand entscheidend.

Kontakt mit uns auf. Telefon: 02191 9373 -11










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SVG Bausachverständige, Ingenieure und Sachverständige: +49 2191 9373 -11
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