Sie sind Handwerker und werden nicht bezahlt!
Typische Situation: Der Bauträger, Fertighaushersteller oder Architekt - als Auftraggeber - bezahlt den Handwerker wegen angeblicher Mängel nicht
Wichtiger Hinweis:
Informationen und Details zu diesem Thema können nur erfahrene Rechtsanwälte erläutern.
Wir, als Sachverständigengemeinschaft, können und dürfen dies nicht und verweisen in diesem Zusammenhang auf § 1 Rechtsberatungsgesetz. Hier können wir Ihnen nur einen kurzen Überblick aufzeigen und unsere Erfahrungen weitergeben.
Für alle "juristischen" Fragestellungen arbeiten wir mit Anwälten und Kanzleien zusammen, die sich auf dem Gebiet des Baurechts spezialisiert haben.
Wie kam es dazu?
Der eigentliche Auftraggeber (AG) ist für den Handwerker der Architekt oder Bauträger. Für den Architekt oder Bauträger ist der Auftraggeber aber der Bauherr oder Erwerber. Letzterer meldet einen Mangel an, der AG des Handwerkers reicht den Mangel durch und hält das Geld zurück (ob der AG es schon hat oder nicht, spielt keine Rolle).
Was dagegen tun
Hier gibt es Möglichkeiten, die aber zu wenig genutzt werden!
Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt ist sicher kein falscher Gedanke, reicht aber nicht aus. Dazu muss der Mangel (was ein Mangel ist, bestimmt der Jurist) bekannt sein. Dazu wiederum braucht es einen Fachmann, der Fehler und Verstöße gegen Vorschriften sicher erkennen und dokumentieren kann.
Was erreicht man damit?
Ihnen wird, ähnlich wie in einem Gutachten, die Mangelfreiheit bestätigt. Oder auch nicht
Wenn Mängel aufgeführt sind, gilt: Mängel beseitigen und einen neuen Abnahmetermin vereinbaren (Tipp: nehmen Sie den Gutachter mit, der das Protokoll ausgestellt hat). Wie es dann weitergeht, wäre unerlaubte Rechtsberatung.
Keine Angst vor Rechtsanwälten! Nur vor den Falschen. Falsch in sofern, als dass der ein oder andere Anwalt eher Fachanwalt für Arbeitsrecht oder ähnlichen ist.
Bitte vorher genau über das Fachgebiet informieren. Inzwischen gibt es auch gute Fachanwälte in Sachen Baurecht.
SVG Bausachverständige, Ingenieure und Sachverständige: +49 2191 9373 -11
Remscheid (Zentrale), Dortmund, Köln, Hamburg, Dresden, Wuppertal, Düsseldorf, Bonn ...
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